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Standsicherheit von Bauwerken

  VDI 6200 - Standsicherheit von Bauwerken / Standsicherheitsprüfung / Gebäudesicherheit Die eigenen Erfahrungen im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit bzw. Bauwerksinspektion von Bauwerken, wie Hallentragwerken und anderen expo- nierten Bauwerken ergeben See details

Brandschutz

  Brandschutzbegehung / Brandschutzbeauftragter Brandschutz ist Schutz von Leben und Sachwerten und übergeordnet auch Schutz unserer Umwelt damit Sicherheitsthema Nummer 1. Die Vermeidung folgenschwerer Brände sowie die Schadensbegrenzung im Brandfall hängen See details

Bauzustand

  Technische Bestandsaufnahme / Gebäudezustand Oft übersteigen die tatsächlichen Kosten der Baumaßnahme die vor der Auftragsvergabe ermittelten Kosten erheblich. Dabei liegen in den meisten Fällen die Ursachen in einer unzureichenden Technischen See details

Betonsanierung - Vorbereitung / Qualitätskontrolle

    Betonerhaltung / Betonsanierung / Betoninstandsetzung Jahrzehnte war man davon überzeugt, dass Stahlbetonbauteile die Nutzungszeit der Bauwerke ohne relevante Korrosionsschäden überstehen und dazu keine wesentlichen Instandsetzungsaufwendungen erforderlich werden. Das dies nicht zutrifft See details

Beratung im Bauwesen

  Technische Kontrolle / Baubegleitende Qualitätskontrolle Die langjährigen Erfahrungen am Bau zeigen unabhängig davon, welchen bautechnischen Anspruch eine Baumaßnahme hat, oft erhebliche Probleme bei der Herstellung der vereinbarten Bauleistung. Die Gründe liegen im See details

Standsicherheit von Bauwerken Brandschutz Bauzustand Betonsanierung - Vorbereitung / Qualitätskontrolle Beratung im Bauwesen

Willkommen im Sachverständigenbüro - Wiedemann

Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen .../ VDI 6200 ...

+++ Die von der ARGEBAU veröffentlichten "Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/ Verfügungsberechtigten, Ausgabe 06/2006" wurde zwischenzeitlich durch den Verein Deutscher Ingenieure - VDI weiter entwickelt und mit der "VDI 6200 - Überprüfung der Standsicherheit, Regelmäßige Überprüfung, Ausgabe 02/2010" als maßgebliches Regelwerk veröffentlicht. +++ Damit steht für öffentliche/ private Eigentümer und Verfügungsberechtigte von baulichen Anlagen, insbesondere exponierten Bauwerken, ein wesentlich verbessertes Handwerkszeug zur Verfügung. +++

+++ Im öffentlichen Verwaltungsbereich stellen wir fest, dass bei der Umsetzung der "Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes - ( RÜV )" überwiegend noch die v. g. Prüfhinweise der ARGEBAU aus 6/2006 berücksichtigt werden. +++

 

Betoninstandsetzung ohne Risiko ...

+++ Haben Sie gewusst, dass Bauvorschrift ist, Maßnahmen der Betonsanierung/ Betoninstandsetzung sachkundig zu planen? +++

+++ Unsere Erfahrungen bestätigen überwiegend, dass Eigentürmer, Betreiber, Verfügungsberechtigte (FM) nicht wissen, dass für die Betonsanierung, Betoninstandsetzung bautechnische Regeln vorgeschrieben sind. +++ Als Technische Baubestimmung ist das Regelwerk "Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb" bauordnungsrechtlich in Ladesrecht überführt worden und muss als Vertrags- und Arbeitsgrundlage der Betonsanierung, Betoninstandsetzung angewendet werden. +++ Im Verkehrswesen und Wasserbau sind die Vorschriften der ZTV-ING bzw. ZTV-W LB 219 zu beachten. +++

+++ Ebenso wenig ist in diesem Zusammenhang bekannt, dass Beton-/ Stahlbetonbauteile nur von speziell qualifiziertem Fachpersonal mit nachweislich gültigem SIVV-Schein bearbeitet werden müssen (z. B. auch die Balkonabdichtung ...). +++ Wesentlich ist dabei, dass die SIVV-Fachkraft auftragnehmerseitig die Betonerhaltungsarbeiten anzuleiten, zu überwachen hat und bei Durchführung der Bautenschutzarbeiten auf der Baustelle ständig anwesend sein muss. +++

+++ Der Erfolg von Betonsanierung/ Betoninstandsetzung wird neben der qualitätsgerechten Baudurchführung, wesentlich von der sachkundigen Planung bestimmt. +++ Dabei sollte dieser Fachplaner zur Vermeidung von Interessenkonflikten unabhängig von Bauunternehmen, Herstellern arbeiten. +++

+++ Wesentlicher Vorteil für den Auftraggeber ist, er erhält damit aussagefähige Bauunterlagen mit klaren bautechnischen Vorgaben für die Angebotsaufforderung, was im Ergebnis effektiv zu vergleichbaren Angeboten führt. +++

+++ Die Vorbereitung/ sachkundige Planung der Betonsanierung bzw. Betoninstandsetzung muss die ange- messene Ermittlung des Bauzustandes (Ist-Zustand) beinhalten. +++ Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Bauzustandes und der Auftraggeberziele muss ein Instandsetzungskonzept entwickelt und daraus der Instandsetzungsplan mit Instandhaltungsplan erstellt werden. +++

+++ Der Instandhaltungsplan ist insbesondere bei der Instandsetzung spezieller Betonschäden bzw. an speziellen Ingenieurbauwerken, wie Industrieschornsteinen, Funktürmen, Kühltürmen, Wasserbauten etc. in Verbindung mit der VDI 6200 - Standsicherheit von Bauwerken, Regelmäßige Überprüfung, Ausg. 02/2010, für den Eigentümer, Betreiber, Verfügungsberechtigten (FM/ IAFM) eine wertvolle Unterstützung. +++

+++ Wenn Sie mehr über dieses sehr spezielle aber spannende Thema wissen möchten, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf, wir unterstützen Sie schnell und unkompliziert. +++

+++ Profitieren Sie von unserer über 30-jährigen Erfahrung in der Betonerhaltung. +++

Betonerhaltung (PDF, Größe 157 kB)

 

Turmprüfung, Turm- Inspektion, Turm- Zustand prüfen

+++ Turmartige Bauwerke, wie der Funkturm, Radarturm, Feuerwachturm, Aussichtsturm, Kühlturm, Wasser- turm, Lichtmaste, Werbetürme, etc. sind i. d. R. Spezialbauwerke mit hohen technischen Anforderungen an die Baukonstruktion, deren Bauteile oft schwer zugängig sind, zudem haben sie teilweise eine sehr anspruchsvolle Tragstruktur. +++

+++ Zur Erhaltung der Stand-, Betriebs- und Verkehrssicherheit ist deshalb eine angemessene Zustandsüber- wachung bzw. regelmäßige Inspektion des Turmzustandes bzw. die Turmprüfung oder Turminspektion nach VDI 6200, bei der wir Sie gern kompetent unterstützen möchten, unerlässlich. +++

+++ Ziel dieser Instandhaltungsmaßnahmen ist es, bautechnische Mängel/ Schäden frühzeitig zu erkennen, zu beobachten und diese rechtzeitig (planmäßig) mit geringsten Aufwand instand zu setzen. +++

+++ Unsere jahrelange Erfahrung bei der Bauwerksprüfung zeigen, dass nicht selten relevante Schäden erst spät erkannt werden, dass zurückliegende Instandsetzungen mangelhaft ausgeführt wurden und evtl. dringend erforderliche Instandsetzungen zur Überraschung werden. +++

+++ Bauwerksdokumentation: In diesem Zusammenhang wird überwiegend festgestellt, dass keine brauchbar- en Baudokumentationen zur Verfügung stehen, welche zur effektiven Aufklärung/ Beurteilung vorhandener Bau- zustände beitragen. +++ Deshalb schreibt die VDI 6200 das entsprechende Bauwerksbuch/ Turmbuch vor. +++

+++ An dieser Stelle können wir Sie gern mit unserem speziellen Know-How gern unterstützen. >>> Kontakt

+++ Weitere Informationen zu Turm-Inspektion, Zustandsüberwachung Türme erhalten Sie zum downloaden:   

Turmprüfung (PDF, Größe 136 kB); Kühltürme (PDF, Größe 406 kB); Standsicherheit Bauwerke (PDF, Größe 173 kB)

 

Freistehende Schornsteine, Industrieschornsteine, Stahlbetonschornsteine, Mauerwerksschornsteine, Stahlschornsteine

+++ Stahlbetonschornsteine, Mauerwerksschornsteine, Stahlschornsteine (Freistehende Schornsteine, Industrieschornsteine) sind bzgl. der Herstellung und Zustandsüberwachung in der Norm DIN EN 13084 bzw. DIN V 4133 geregelt. +++ An diese turmartigen Bauwerke werden besonders hohe Anforderungen bzgl. der Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit gestellt, weil die Folgen von relevanten Mängel/ Schä- den oft gravierende Auswirkungen haben können. +++

+++ Oft werden relevante Bauschäden erst spät und unerwartet festgestellt, weil diese bei einer äußerlichen Bauwerksbetrachtung dem Nichtfachmann nicht auffallen, nach dem Motto "Was soll schon passieren?". +++

+++ Je nach Bauweise, Mangel- und Schadenart können die unplanmäßigen Auswirkungen bzgl. der Betriebs- sicherheit und Verkehrsicherheit für große Überraschungen sorgen, wenn damit Ausnahmezustände, wie z. B. Produktionsausfälle, erhebliche Kosten bis hin zur persönlichen Haftung verbunden sind. +++

+++ Zur Vermeidung dieser Aha-Effekte mit Folgen, ist in der DIN EN 13084-1 die regelmäßige Schornstein- prüfung/ Zustandsüberwachung für Schornsteine (Industrieschornsteine) mindestens im Abstand von 2 Jahren, durch einen Fachmann/ einen Bauwerksprüfingenieur für das Spezialgebiet Industrieschornsteine festgelegt. +++ Die DIN V 4133 - Stahlschornsteine gibt für die Zustandsüberwachung besondere, ggf. engere Prüfzeit- räume vor, welche vom Grad der chemischen Beanspruchung abhängig sind. +++ Als einführte Technische Baubestimmung (durch Oberste Baubehörde) besteht damit die Prüfpflicht, was einigen Eigentümern/ Betreibern nicht bekannt ist. +++

 +++ Diese Prüfpflicht gilt ggf. auch für v. g. stillgelegte Industrieschornsteine, wie Stahlbetonschornsteine, Mauerwerksschornsteine, Stahlschornsteine. +++ Welche besondere Bautenschutzmaßnahmen für stillgelegte Industrieschornsteine mit Reststandzeit erforderlich sind, ist vom Einzelfall abhängig. +++

+++ Profitieren Sie von unserem über 30-jährigen Erfahrungen und nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. +++

 

DIN EN 13084 Zustandsüberwachung, DIN 4133 Zustandsüberwachung, Schornsteinprüfung nach DIN EN 13084, Schornsteininspektion nach DIN 4133

+++ Frühere Bezeichnungen: Zustandsüberwachung nach DIN 1056, Schornsteinprüfung nach DIN 1056. +++

+++ Weitere Informationen erhalten Sie zum downloaden:

Schornsteinprüfung (PDF, Größe 143 kB) und Hinweisblatt zu DIN EN 13084 (PDF, Größe 146 kB).