Wir bieten Ihnen folgende gutachterliche Leistungen an:

Technische Bestandsaufnahme

Oft übersteigen die tatsächlichen Kosten der Baumaßnahme die vor der Auftragsvergabe ermittelten Kosten erheblich. Dabei liegen in den meisten Fällen die Ursachen in einer unzureichenden Technischen Bestandsaufnahme bzw. Ermittlung des Gebäudezustandes.

Unsere Erfahrungen in der Gebäudesanierung / Gebäudeinstandsetzung zeigen, dass der angemessene Umfang der Technischen Bestandsaufnahme wesentlich von der Konstruktionsweise eines Gebäudes abhängt.

Wir führen die regelmäßige Brandschutzbegehung durch.

Mängel und Schäden an Gebäuden / Ingenieurbauten

Die Ursache für Bauschäden reichen von der mangelhaften Bauplanung und von Planungsfehlern über den Einsatz ungeeigneten Baustoffe bis hin zu einer fachlich mangelhaften Bausausführung.

Die Ermittlung / Beurteilung von Bauschäden erfolgt dabei mit modernster Bauprüftechnik und möglichst mit zerstörungsfreien und zerstörungsarmen Prüfverfahren.

Es kann je nach Aufgabenstellung erforderlich werden das Bauteilöffnungen und Probeentnahmen zu veranlassen sind. Die Ergebnisse werden in einer gutachterlichen Stellungsnahme mit Bildaufzeichnungen dokumentiert.

Bautechnische Beweissicherung

Bautechnische Beweissicherungen werden zur Klärung eventueller Schadenersatzansprüche von Eigentümern deren angrenzende Gebäude bzw. bauliche Anlagen im statischen und erschütterunsgtechnischen Einflussbereich von Bau- bzw. Rückbaumaßnahmen liegen, erforderlich.

Im Rahmen der Aufgabenstellung der bautechnischen Beweissicherung werden grundsätzlich keine verdeckten Schäden und Schadensursachen ermittelt.

Mediation und Schiedsgutachten bei Baustreitigkeiten

Im Rahmen der außergerichtlichen Klärung von Baustreitigkeiten wird die Funktion als bautechnischer Vermittler bei Gesprächen zwischen den am Bau Beteiligten angeboten. Diese Dienstleistung schafft Vertrauen, überzeugt, klärt Missverständnisse auf und unterstützt die Rechtpflege. Hinweis: Dabei erfolgt unterseits keine rechtliche Beratung.

Im Rahmen der außergerichtlichen Klärung von Baustreitigkeiten wird die Funktion als Schiedsgutachter angeboten. Danach wird eine von den Parteien gemeinsam verfasste Fragestellung / Aufgabenstellung entgegen genommen und bearbeitet.