Prüfung ortsfester Steigschutzeinrichtungen und Persönlicher Schutzausrüstungen gegen Absturz

Schon geringe Mängel / Schäden, der falsche Umgang mit Sicherheitsgurten und Verbindungsmitteln können lebensgefährliche Auswirkungen haben.
Diese werden oft unterschätzt, weil die extremen Materialbelastungen im Absturzfall für den Benutzer schwer vorstellbar sind.

An ortsfeste Steigschutzeinrichtungen und Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz werden hohe sicherheitstechnischen Anforderungen gestellt, welche gegen Lebensgefahr schützen und dabei nicht selten besonderen Witterungs- und Arbeitsplatzbedingungen ausgesetzt sind.

Demnach muss der Unternehmer / Arbeitgeber nach der Richtlinie BGR 198, Abs. 8.2.2 vorhandene Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen

  • mindestens jedoch einmal jährlich durch einen
  • geprüften / anerkannten Sachkundigen nach BGG 906 – BPSK

prüfen zu lassen.

Das Prüfergebnis der Zustandsüberwachung ist schriftlich zu dokumentieren.

Was können wir konkret für Sie tun?

  • Prüfung der ortfesten Steigschutzausrüstungen nach DIN EN 353-1 / -2
  • Prüfung der Auffanggeräte nach DIN EN 353-1 / -2
  • Prüfung der Auffanggurte nach DIN EN 361
  • Prüfung der Verbindungsmittel / -elemente nach DIN EN 354 / 362
  • Prüfung der Falldämpfer nach DIN EN 355
  • Prüfung der Anschlageinrichtungen nach DIN EN 517 / 795
  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG / ArbstättV als Grundlage für Ihre Betriebsanweisung