Wir bieten Ihnen folgende gutachterliche Leistungen an:

Vorbereitung und Qualitätskontrolle

Jahrzehnte war man davon überzeugt, dass Stahlbetonbauteile die Nutzungszeit der Bauwerke ohne relevante Korrosionsschäden überstehen und dazu keine wesentlichen Instandsetzungsaufwendungen erforderlich werden.

Das dies nicht zutrifft wurde durch zunehmend auftretende Betonschäden klar.

Die Vielseitigkeit der Einsatzgebiete des Stahlbetons im Bauwesen ergeben deshalb unterschiedliche Schadensursachen und Instandsetzungsmöglichkeiten.

Demzufolge wurden die Regelwerke, DIBt Technische Regel – Instandhaltung von Betonbauwerken / die ZTV-ING / ZTV-W aktuell forgeschrieben und als Eingeführte Baubestimmung bzw. Bauvorschrift im jeweiligen Zuständigkeitsbereich verbindlich eingeführt.

Aus diesen Regelwerken ergeben sich technische Anforderungen für die Betoninstandsetzungensarbeiten, welche sachkundig zu planen sind (Bauzustandsbeurteilung, Instandsetzungskonzept und Instandsetzungsplan) und die Ausführung durch qualifiziertes Fachpersonal (mit SIVV-Schein) erfolgen muss.

Was können wir konkret für Sie tun?

  • Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes
  • Erstellung des Instandsetzungkonzepts
  • Technische Kontrolle der Ausführung