Brückenprüfung / Bauwerksprüfung nach DIN 1076

Wir bieten Ihnen folgende gutachterliche Leistungen an:

Schadhafte Brücken und sonstige Ingenierbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen können ein hohes Sicherheitsrisiko darstellen. Bauwerksschäden werden nicht selten oft spät erkannt und führen dann zu unnötigen bzw. unplanmäßigen Instandhaltungskosten.

Deshalb sind in der Bauvorschrift DIN 1076 Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen einer wiederkehrenden Prüfung von Bauwerksüberwachung zu unterziehen.

Ziel ist es,

  • relevante Mängel und Schäden frühzeitig festzustellen
  • Sicherheitsrisiken auszuschließen
  • Instandhaltungskosten zu minimieren

Was können wir konkret für Sie tun?

  • Einfache Prüfung (alle 3 Jahre) nach Abs. 5.3, DIN 1076
  • Hauptprüfung (alle 6 Jahre) nach Abs. 5.2, DIN 1076
  • Prüfung aus besonderem Anlass nach Abs. 5.4, DIN 1076
  • Bauwerksüberwachung nach Abs. 6.1, DIN 1076

Das Ergebnis der Bauwerksprüfung und der Bauwerksüberwachung ist schriftlich zu dokumentieren.

Für jedes Ingenieurbauwerk nach DIN 1076 ist ein Bauwerksbuch anzulegen und fortzuschreiben.