Betoninstandsetzung ohne Risiko …

Haben Sie gewusst, dass Bauvorschrift ist, Maßnahmen der Betonsanierung/ Betoninstandsetzung sachkundig zu planen?

+++ Unsere Erfahrungen bestätigen überwiegend, dass Eigentürmer, Betreiber, Verfügungsberechtigte (FM) nicht wissen, dass für die Betonsanierung, Betoninstandsetzung bautechnische Regeln vorgeschrieben sind. +++ Als Technische Baubestimmung ist das Regelwerk „DIBt Technische Regel – Instandhaltung von Betonbauwerken“ bauordnungsrechtlich in Ladesrecht überführt worden und muss als Vertrags- und Arbeitsgrundlage der Betonsanierung, Betoninstandsetzung angewendet werden. +++ Im Verkehrswesen und Wasserbau sind die Vorschriften der ZTV-ING bzw. ZTV-W LB 219 zu beachten. +++

+++ Ebenso wenig ist in diesem Zusammenhang bekannt, dass Beton-/ Stahlbetonbauteile nur von speziell qualifiziertem Fachpersonal mit nachweislich gültigem SIVV-Schein bearbeitet werden müssen (z. B. auch die Balkonabdichtung …). +++ Wesentlich ist dabei, dass die SIVV-Fachkraft auftragnehmerseitig die Betonerhaltungsarbeiten anzuleiten, zu überwachen hat und bei Durchführung der Bautenschutzarbeiten auf der Baustelle ständig anwesend sein muss. +++

+++ Der Erfolg von Betonsanierung/ Betoninstandsetzung wird neben der qualitätsgerechten Baudurchführung, wesentlich von der sachkundigen Planung bestimmt. +++ Dabei sollte dieser Fachplaner zur Vermeidung von Interessenkonflikten unabhängig von Bauunternehmen, Herstellern arbeiten. +++

+++ Wesentlicher Vorteil für den Auftraggeber ist, er erhält damit aussagefähige Bauunterlagen mit klaren bautechnischen Vorgaben für die Angebotsaufforderung, was im Ergebnis effektiv zu vergleichbaren Angeboten führt. +++

+++ Die Vorbereitung/ sachkundige Planung der Betonsanierung bzw. Betoninstandsetzung muss die ange- messene Ermittlung des Bauzustandes (Ist-Zustand) beinhalten. +++ Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Bauzustandes und der Auftraggeberziele muss ein Instandsetzungskonzept entwickelt und daraus der Instandsetzungsplan mit Instandhaltungsplan erstellt werden. +++

+++ Der Instandhaltungsplan ist insbesondere bei der Instandsetzung spezieller Betonschäden bzw. an speziellen Ingenieurbauwerken, wie Industrieschornsteinen, Funktürmen, Kühltürmen, Wasserbauten etc. in Verbindung mit der VDI 6200 – Standsicherheit von Bauwerken, Regelmäßige Überprüfung, Ausg. 02/2010, für den Eigentümer, Betreiber, Verfügungsberechtigten (FM/ IAFM) eine wertvolle Unterstützung. +++

+++ Wenn Sie mehr über dieses sehr spezielle aber spannende Thema wissen möchten, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf, wir unterstützen Sie schnell und unkompliziert. +++

+++ Profitieren Sie von unserer über 30-jährigen Erfahrung in der Betonerhaltung. +++

Betonerhaltung (PDF)