+++ Wie gehen wir mit exponierten Bauwerke bzw. Gebäuden um? +++ Unsere Erfahrungen bei der Überprüfung der Standsicherheit z. B. von Dachkonstruktionen, Hochhausfassaden, Turmbauten und anderen expo- nierten Bauteilen ergeben nicht selten unplanmäßige sicherheitsrelevante Instandhaltungsmaßnahmen. +++
Eigentümer/ Verfügungsberechtigte sind überrascht, dass für ihn unbedeutende Veränderungen/ Mängel z. B. am Dachtragwerk, relevante negative Auswirkungen auf die Standsicherheit, Verkehrssicherheit ihres Bauwerkes bzw. ihrer Immobilie haben können. +++
+++ Bauwerkssicherheit/ Gebäudsicherheit kann effektiv durch angemessene regelmäßige Überprüfungen des Bauzustandes/ Bauwerksinspektion nach VDI 6200 unter Einbeziehung erfahrener Bauingenieure, Bauwerksprüfingenieure erreicht werden. +++ Damit reduziert sich im übrigen Ihr Haftungsrisiko und es werden unplanmäßige Instandhaltungsmaßnahmen vermieden. +++
Standsicherheit Bauwerke (PDF)
+++ Die VDI 6200 – Standsicherheit von Bauwerken, Regelmäßige Überprüfung, Ausg. 02/2010, ist dazu eine wesentliche Unterstützung für Eigentümer, Verfügungsberechtigte, das Facility Management (FM bzw. IAFM) ein unverzichtbares Regelwerk. +++ Nach unseren Informationen ist/ wird die VDI 6200 in den Bundesländern eingeführte Baubestimmung, namhafte Wirtschaftsunternehmen in Deutschland setzen die VDI 6200 bereits aktuell um. +++ Herausgeber der VDI 6200 ist der VDI Gesellschaft für Bauen und Gebäudetechnik, zu beziehen unter www.vdi.de oder www.beuth.de. +++
+++ Praxisbeispiele für exponierte Bauwerke, Bauteile, nicht vollständig:
(ausgenommen Bauten deren Zustandsüberwachung bzw. Bauwerksinspektion sowieso bauaufsichtlich geregelt ist, wie nach DIN 1076; DIN EN 13084; DIN EN 1993-3-1/NA; DIN 19700)
+ Hallen-/ Überdachungen-/ Dachkonstruktionen, >>> Stützweite ≥ 12,00 m
+ Gebäude-Vordächer/ auskragende Bauteile an Gebäuden, >>> Auskragung/ Tiefe ≥ 6,00 m
+ Aussichtsturm, Feuerwachturm, Flutlichtmast, Werbeturm, etc. >>> freistehende Bauhöhe ≥ 6,00 m
+ Kühlturm, Silos, Förderturm, Anlagengrüst, etc. >>> freistehende Bauhöhe ≥ 6,00 m
+ Rohr-/ Kanalbrücken, Förderbrücken, Bedienbrücken, etc. >>> Stützweite ≥ 2,00 m