Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen, Verkehrssicherheit von Masten und Türmen

Die Verkehrssicherheit baulicher Anlagen ist aus bauordnungsrechlichen, zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Gründen durch eine regelmäßige Überwachung (Zustandsüberwachung) zu gewährleisten. U. a. turmartige Bauwerke, wie Funktürme, Sendemaste, Antennenträger, Freistehende Schornsteine, Industrieschornsteine müssen auf Grund ihrer exponierten Baukonstruktion und Lage hohen bautechnischen Anforderungen standhalten, was eine Umsetzung der regelmäßige Überprüfung der Verkehrssicherheit in besonderem Maße erfordert.

Die Zustandsüberwachung hat durch regelmäßige Bauwerksbegehung des Betreibers bzw. Verfügungs- berechtigten und regelmäßige Bauwerksprüfung bzw. Bauwerksinspektion durch den Prüfbeauftragten nach VDI 6200 bzw. RÜV zu erfolgen, dass Ergebnis ist entsprechend zu dokumentieren. Frühere Prüfgrundlagen: i. A. nach DIN 1076, DIN 4131, Rili-ATR Dt. Telekom.

Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Bauwerksprüfung, der Zustandsüberwachung und der Bauwerks- erhaltung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. >>> Kontakt