Freistehende Schornsteine / Industrieschornsteine sind regelmäßig mindestens im Abstand von 2 Jahren durch einen Fachmann zu überprüfen. Die Zustandsüberwachung ist grundsätzlich nach DIN EN 13084-1 durchzuführen, dabei sind bautechnische Besonderheiten für Stahlschornsteine nach DIN EN 1993-3-2/NA ggf. bzgl. kürzerer Prüfintervalle zu beachten. Auch stillgelegte Schornsteine (Freistehende Schornsteine) unter- liegen insbesondere zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der bauordnungsrechtlichen Prüfpflicht durch den Eigentümer.
Wir sind auf die Prüfung von Schornsteinen bzw. Inspektion von Schornsteinen nach DIN EN 13084 spezialisiert und unterstützen Sie gern bei der Vorbereitung und Technischen Kontrolle erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten. >>> Kontakt
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