Prüfung Türme und Maste aus Stahl – Inspektion Türme und Maste aus Stahl

Mit Einführung der DIN EN 1993-3-1/NA:11-2015 wurden die Prüfintervalle bzw. Inspektionsintervalle für Türme und Maste aus Stahl neu vorgegeben.

Demnach ist im Rahmen der Zustandsüberwachung eine jährliche Bauwerksbesichtigung durchzuführen.

>>> Neue Prüfanforderung: Mit der jährlichen Bauwerksbesichtigung ist ein Sachkundiger, welcher die baustatischen und konstruktiven Verhältnisse von Turm- und Mastkonstruktionen beurteilen kann, zu betrauen (i. d. R. speziell erfahrender Bauingenieur).

Im Zeitraum von 6 Jahren ist eine Hauptprüfung (vgl. DIN 1076) durchzuführen.

Nach schweren Stürmen, nach ungewöhnlicher Vereisung, nach außergewöhnlichen Vorkommnissen ist eine Bauwerksbesichtigung, wie vor durchzuführen und es sind ggf. weiterführende Überprüfungen / Maßnahmen einzuleiten.