+++ Insbesondere zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit am Boden, zum Schutz angrenzender baulicher/ technischer Anlagen, muss die wiederkehrende Schornsteinprüfung / Schornsteininspektion bzw. Zustandsüberwachung nach DIN EN 13084 auch bei stillgelegten Industrieschornsteinen durchgeführt werden. +++
Abhängig von Schornsteinbauweise und Schornsteinstandort können während der Reststandzeit erhebliche Bauwerksschäden auftreten, welche auch kurzfristig zur Gefährdung der Stands-/ Verkehrsicherheit führen können. +++ Die Risiken bzw. Haftungsrisiken infolge der Schornsteinstillegung werden überwiegend unterschätzt. +++ Im Rahmen der Schornsteinstillegung müssen angemessene Bautenschutz-, Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen durch- geführt werden, wie Blitzschutz, Flughinderniskennzeichnung (Tag/Nacht), Steigschutz etc.. +++
Schornsteinprüfung (PDF); Hinweisblatt zu DIN EN 13084 (PDF)