Funktürme / Antennenträger – Regelmäßige Turminspektion nach VDI 6200 / RÜV

+++ Im Rahmen von Turminspektionen an Funktürmen, sonstigen Antennenträgern stellen wir nicht selten fest, dass die Zeitabstände der Zustandsüberwachung zu groß sind (i. d. R. >3 Jahre) bzw. bisher keine Turminspektion stattgefunden hat. Nicht selten werden dann erhebliche Baumängel, Bauschäden, sowie statisch relevante Veränderungen an der Tragkonstruktion festgestellt, oft mit relevanten negativen Folgen für den weiteren Turmbetrieb. +++

+++ Erfahrungsgemäß werden mittelfristig am Tragwerk Antennenstandorte, Antennenanzahl und Antennentyp verändert, ohne das der Eigentümer/ Verfügungsberechtigte entsprechende Informationen dazu erhält. Demnach liegen dazu i. d. R. keine statischen Nachweise, kein aktueller Antennenbelegungsplan und sonstige Bauunterlagen zu Umbauten bzw. Instandsetzungsmaßnahmen vor. Umbauten an Antennenausrüstungen und anderen Bauwerksausrüstungen werden von Betreibern bzw. Verfügungsberechtigten oft bautechnisch unterschätzt und führen nicht selten zu Standsicherheitsproblemen. +++

+++ Ein wichtiges Thema ist auch, dass auf Grund der besonderen Zugangsproblematik und persönlicher Voraussetzungen eine technische Kontrolle und Abnahme von Instandsetzungsarbeiten oder Umbauten durch den Verfügungsberechtigten übererwiegend nicht bzw. unzureichend erfolgt. +++

+++  Vermeiden Sie unplanmäßige Investionen. Lassen Sie sich durch erfahrene Bauwerksprüfingenieure für turmartige Bauwerke beraten. +++

Turmprüfung (PDF); Standsicherheit Bauwerke (PDF)