News 2015

01Jul/15

Zustandsüberwachung Schornsteine, Zustandsüberwachung DIN EN 13084, Zustandsüberwachung stillgelegter Schornstein

Insbesondere zur Gewährleistungen der Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit am Boden und gegenüber angrenzenden baulichen Anlagen hat die Zustandsüberwachung Freistehender Schornsteine bzw. von Industrieschornsteinen nach DIN EN 13084 auch bei stillgelegten Schornsteinen zu erfolgen. Risiken bzw. Haftungsrisiken werden v

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04Feb/15

Prüfung Beleuchtungsmaste, Prüfung Lichtmaste

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Standsicherheit von Tragwerken von Beleuchtungsanlagen z. B. auf Sportanlagen, Industrieanlagen, Verkehrsanlagen ist eine regelmäßige Überprüfung des Bauzustandes unerlässlich und Voraussetzung, dass Wartungs-/ Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig durchgeführt werden. Dt. Prüfgrundlage dieser Zustandsüberwachung sind die VDI 600, bei Verkehrsanlagen ggf. DIN 1076 und bei öffentlichen Bauten übergeordnet die RÜV.

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29Jan/15

Prüfung Auffangsystem, Prüfung Anschlagpunkt für PSA, Prüfung Steigschutz an Gebäuden / Ingenieurbauten

Auffangsysteme gegen Absturz an Gebäuden und Ingenieurbauten kommen als Haltesysteme, Rückhaltesysteme bzw. kombiniertes Auffangsystem zum Einsatz. Diese i. d. R. ortsfesten Anschlagpunkte, Anschlageinrichtungen, ggf. mit mitlaufendem Auffanggerät und fester bzw. beweglicher Führung sowie deren Verbindungsmittel einschl. Auffanggurt müssen eine Person sicher halten bzw. diese bei einem Absturz sicher halten.

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14Jan/15

Prüfung Steigleiter an Masten und Türmen, Prüfung Steigleiter an Schornsteinen

Ortsfeste Steigleitern an Masten und Türmen bzw. Freistehenden Schornsteinen ab einer Absturzhöhe von +10,00m müssen mit einer Steigschutzeinrichtung ausgerüstet sein. Zudem müssen in Abständen von max. +10,00m Ruhemöglichkeiten (Podeste, Bühnen, Stege, etc.) vorhanden sein. Unter besonderen gegründeten Voraussetzungen, können diese Abstände auf max.

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13Jan/15

Seilzugangstechnik für Höhenarbeit bei der Bauwerksprüfung bzw. Bauwerksinspektion

Im Rahmen der Bauwerksprüfung bzw. Zustandsüberwachung exponierter Bauwerke, wie Funktürme, Antennenmaste, Industrieschornsteine, Kühltürme, Brücken, Talsperren usw. ist auch die Überprüfung schwer zugängiger Bauwerksbereiche erforderlich, welche über vorhandene ortsfeste Zugangseinrichtungen ggf. nicht bzw. nicht ausreichend erreichbar sind.

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12Jan/15

Inspektion Antennenträger, Antennenträgerprüfung, Inspektion Stahlgitterturm, Inspektion Stahlgittermast

Die Zustandsüberwachung bzw. Inspektion von Masten und Türmen ist in regelmäßigen zeitlichen Abständen durchzuführen. Das Ergebnis ist bauwerks- und bautelbezogen zu dokumentieren, dabei sind weiterführende Überprüfungen und erforderliche Instandshaltungsmaßnahmen aufzuzeigen. Die Prüfintervalle z. B. für die Inspektion von Funkmasten, Inspektion von Sendemasten, Inspektion von Antennenträgern sind nach VDI 6200 bzw. RÜV in Abhängigkeit von der Bauweise (statisch-konstruktiven Durchbildung), Robustheit und möglicher Schadensfolgen zu beurteilen und festzulegen.

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12Jan/15

Prüfung Schornstein, Inspektion Schornstein, Schornstein prüfen, Prüfung stillgelegter Schornstein

Freistehende Schornsteine / Industrieschornsteine sind regelmäßig mindestens im Abstand von 2 Jahren durch einen Fachmann zu überprüfen. Die Zustandsüberwachung ist grundsätzlich nach DIN EN 13084-1 durchzuführen, dabei sind bautechnische Besonderheiten für Stahlschornsteine nach DIN EN 1993-3-2/NA ggf. bzgl. kürzerer Prüfintervalle zu beachten. Auch stillgelegte Schornsteine (Freistehende Schornsteine) unter- liegen insbesondere zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der bauordnungsrechtlichen Prüfpflicht durch den Eigentümer.

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