Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen, Verkehrssicherheit von Masten und Türmen
Die Verkehrssicherheit baulicher Anlagen ist aus bauordnungsrechlichen, zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Gründen durch eine regelmäßige Überwachung (Zustandsüberwachung) zu gewährleisten. U. a. turmartige Bauwerke, wie Funktürme, Sendemaste, Antennenträger, Freistehende Schornsteine, Industrieschornsteine müssen auf Grund ihrer exponierten Baukonstruktion und Lage hohen bautechnischen Anforderungen standhalten,